Bestattungsarten

Bestattungsformen und Grabarten

Im Idealfall hat der Verstorbene eine Verfügung bezüglich seiner gewünschten Bestattungsform hinterlassen oder sich dazu konkret zu Lebzeiten geäußert. Anderenfalls obliegt es den nächsten Angehörigen, die Entscheidung darüber zu treffen. Dabei ist es hilfreich, sich an der Persönlichkeit des Angehörigen zu orientieren.

Die letzte Reise nach Wunsch gestalten – dafür sorgt Jürgen Wick Bestattungen

Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen der Erdbestattung (Sargbestattung) und der Feuerbestattung (Urnenbeisetzung). Die Möglichkeiten, die Urne bzw. die Asche des Verstorbenen beizusetzen, sind vielfältig. Aufgrund der Friedhofspflicht in Deutschland muss jeder verstorbene Mensch auf den für Beisetzungen vorgesehenen Friedhöfen bestattet werden. Einzige Ausnahme bildet das Bundesland Bremen, denn hier wurden die Vorschriften unter Einhaltung bestimmter Bedingungen gelockert.  

Gerne beraten wir Sie zu allen Bestattungsarten und den entsprechenden Grabstätten. Auf den Friedhöfen in Heilsbronn, Ansbach und der umliegenden Region kennen wir uns bestens aus.

Bestattungsarten

Erdbestattung

Der Verstorbene wird in einen Sarg gebettet und in der Regel wird dieser nach der Trauerfeier in Anwesenheit der Trauergäste zu Grabe getragen. Die Hinterbliebenen nehmen am Grab persönlich Abschied.

Feuerbestattung

Der Verstorbene wird ebenfalls in einen Sarg gebettet und die Einäscherung im Krematorium erfolgt später. Die zurückbleibende Asche wird ein eine Aschekapsel gefüllt und in einer Schmuckurne aufbewahrt. Die Trauerfeier kann vor der Kremation stattfinden, z. B. am geöffneten oder geschlossenen Sarg oder danach im Rahmen der Urnenbeisetzung. Die Feuerbestattung ist die Grundlage für weitere Sonderformen der Beisetzung.

Waldbestattung/Baumbestattung

Hierbei wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne in einem für Bestattungen vorgesehenen Waldareal beigesetzt. In unserer Region steht hierfür der Ruhewald Frankenhöhe/Leutershausen zur Verfügung. Die letzte Ruhe in einer ganz natürlichen Umgebung zu finden, ist für viele Menschen ansprechend. Darüber hinaus bietet der Wald den Hinterbliebenen eine tröstliche Umgebung.

www.ruhewald-frankenhöhe.de

Seebestattung

Für die letzte Reise auf maritime Weise steht die Seebestattung zur Verfügung. Die Asche wird dabei in einer wasserlöslichen See-Urne im Meer versenkt. Die Zeremonie kann von den Angehörigen begleitet werden – kleine Trauerfeiern sind ebenso möglich. Einige Seebestattungsreedereien führen außerdem regelmäßige Gedenkfahrten durch

Kolumbarium

Einige Friedhöfe bieten eine oberirdische Beisetzungsmöglichkeit an: das Kolumbarium. Hierbei handelt es sich um eine Urnenwand, die mehrere Urnenkammern enthält.

Diamantbestattung

Streng genommen ist die Diamantbestattung eine besondere Erinnerungsform, denn es wird lediglich ein minimaler Teil der Asche zu einem Diamanten verarbeitet. Der Hauptteil der Kremationsasche wird nach Vorschrift beigesetzt.

www.algordanza.com

Weitere Sonderformen der Bestattung

In unseren Nachbarländern, z. B. in der Schweiz oder in den Niederlanden, sind weitere Beisetzungsmöglichkeiten erlaubt. Hierzu gehören z. B. die Ballonbestattung, die Almwiesen- und Bergbachbestattung sowie die Flussbeisetzung. Gerne informieren wir Sie über entsprechende Besonderheiten.

Grabarten

Die Wahl der Grabform ist für die Hinterbliebenen sehr wichtig. Dabei stellt sich oft die Frage: Wie kann die Grabpflege geregelt werden? Bitte bedenken Sie, dass ein pflegefreies bzw. pflegearmes Grab nicht anonym sein muss, denn Trauernde brauchen oft einen konkreten Ort für das Gedenken.

Gerne informieren wir Sie zu den Alternativen und zeigen Ihnen die Möglichkeiten der Grabpflege, falls Sie diese selbst nicht übernehmen können.

Wahlgrab für Sarg- und Urnenbestattungen:

  • Größe und Lage können frei gewählt werden
  • Das Grab kann mehrere Grabstellen enthalten und z. B. als Familiengrabstätte genutzt werden
  • Einige Wahlgräber enthalten Grabstellen für Särge und Urnen
  • Die Ruhefrist ist nach Ablauf verlängerbar

Reihengrab für Sarg- und Urnenbestattungen

  • Die Lage bestimmt die Friedhofsverwaltung
  • Das Wahlgrab hat nur eine Grabstelle – eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich
  • Die Ruhefrist kann nach Ablauf nicht verlängert werden

Anonyme Grabstätten für Sarg- und Urnenbestattungen

  • Die meisten Friedhöfe haben hierfür eine gesonderte Fläche angelegt
  • Die Grabpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung
  • Das Grab enthält keine persönliche Kennzeichnung
  • Die Angehörigen weder den genauen Ort noch den Termin der Beisetzung

Baumgrab für Urnenbestattungen

  • Innerhalb der Baumbestattung fungiert der Baum als Grab und Grabmal. Die Urne wird an den Wurzeln des Baumes beigesetzt, der gekennzeichnet werden kann.

Seegrab für Urnenbeisetzungen

  • In besonders ausgewiesenen Meeresgebieten kann die Seebestattung durchgeführt werden. Die Angehörigen erhalten nach der Versenkung der Urne und der Zeremonie eine Seekarte mit den genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle.

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