Was tun im Trauerfall?
Bei Eintritt des Todes zu Hause, rufen Sie am besten Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter 116 117 an. Der Arzt stellt nach der Untersuchung des Verstorbenen den Totenschein aus, der für die Überführung erforderlich ist. In Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen wird der Arzt vom Personal im Dienst kontaktiert.
Gleichzeitig stehen wir Ihnen einfühlsam und erfahren zur Verfügung.
Im Trauerfall erreichen Sie Jürgen Wick Bestattungen
unter foilgenden Telefonnummern
Heilsbronn und Leutershausen
09872 – 9528806 (Jederzeit erreichbar )
Ansbach
0981 – 488520 (Jederzeit erreichbar )
In Ruhe besprechen wir mit Ihnen die anstehenden Schritte.
Seien Sie unbesorgt – die meisten Entscheidungen müssen nicht sofort getroffen werden. Wir kennen uns aus mit den Vorschriften, Gesetzen und Fristen für die Durchführung von Beisetzungen und Trauerfeiern. Besonders wichtig ist es, dass Sie sich Zeit nehmen für das Innehalten und Ihre Wünsche. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Unterlagen, die für unsere Arbeit notwendig sind. Falls Ihnen diese nicht vorliegen, unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation:
Wir benötigen zunächst den Personalausweis, die Krankenversicherungskarte und den Totenschein.
Weitere Papiere sind abhängig vom Personenstand:
- Ledige: Geburtsurkunde
- Verheiratete: Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch
- Geschiedene: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Verwitwete: Sterbeurkunde des Ehepartners
Falls vorhanden sind außerdem wichtig:
- Grabdokumente
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Versicherungsunterlagen